Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) will der Gesetzgeber allen Menschen die Teilhabe am Wirtschaftsleben ermöglichen. Bestehende Barrieren schließen insbesondere Menschen mit Behinderungen von einer solchen Teilhabe aus. Das gilt auch und vor allem im Online-Bereich. Bestehende Hürden sollen abgebaut werden, indem Unternehmen verpflichtet werden, ihre Leistungen künftig barrierefrei anzubieten. Was aber bedeutet digitale Barrierefreiheit?