Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Unternehmen mit Web-Angeboten müssen zum Stichtag am 28.06.2025 handeln
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) dient dazu Unternehmen zu verpflichten, Online-Angebote barrierefrei ab Juni 2025 anzubieten. Hier eine Zusammenfassung von Sebastian Loutoumai auf Computerwoche.de darüber, was dieser Schritt bedeutet.