Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als im Vereinsregister eingetragener Verein und auch als gemeinnützige Körperschaft, wenn Sie Ihre digitalen Technologien weiterentwickeln wollen.
Sie erhalten die Förderung für Investitionen in
- Informations- und Kommunikationstechnik-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen und
- Hard- und Software, um IT-Sicherheit einzuführen oder zu verbessern.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, aber mindestens EUR 3.500 und maximal EUR 10.000.