Mit rund 120 000 Einrichtungen und Diensten ist die gemeinnützige Sozialwirtschaft in Deutschland mit Abstand der größte Anbieter von sozialen Dienstleistungen und zentrale Säule des Sozialstaats.
Sie ist flächendeckend in allen Feldern der Daseinsvorsorge im allgemeinen Interesse tätig und mit 1,9 Millionen Beschäftigten bereits heute der zweitgrößte Arbeitgeber nach dem Staat. Gleichzeitig nimmt der Bedarf an qualifizierten Fachkräften weiter stetig zu. In Verbindung mit den Herausforderungen des demografischen Wandels und einer sich schnell wandelnden Arbeitswelt 4.0 sind die Arbeitsfelder der Sozialwirtschaft in besonderem Maße von Fachkräftemangel betroffen. Insbesondere hat der (digitale) Wandel der Arbeitswelt und der demografische Wandel tiefgreifende Auswirkungen auf die Art und Qualität der verfügbaren Arbeitsplätze. Berufsbilder, Tätigkeitsprofile, Arbeitsprozesse, Teamstrukturen
und Kundenbeziehungen in der Sozialwirtschaft verändern sich. Auch die Förderung von Vielfalt, Mitbestimmung, generationenübergreifender Zusammenarbeit und Inklusion sowie lebensphasen- und gesundheitsorientierten Arbeitsbedingungen erlangen immer höhere Relevanz. In Übereinstimmung mit dem Prinzip der Partnerschaft gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 werden mit dieser Richtlinie Vorhaben zur Fachkräftesicherung in sozialen Arbeitsfeldern gefördert, an denen der Bund wegen ihrer oben aufgezeigten Bedeutung ein erhebliches Interesse hat.
Ansatzpunkt des ESF-Programms ist die Unterstützung von gemeinnützigen, sozialwirtschaftlichen Unternehmen und Organisationen bei der Ausgestaltung einer modernen und attraktiven Arbeitswelt und der Sicherung ihrer Zukunftsfestigkeit, insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen und des digitalen Wandels. Es gilt, sowohl Beschäftigte als auch Einrichtungen, Dienste und Verbände fit zu machen für Veränderungsprozesse in ihren Organisationsstrukturen. Diese Ziele stehen in enger Verbindung mit der Schaffung von Möglichkeiten flexibler und zielgruppenspezifischer Angebote zur Kompetenzanpassung für Beschäftigte. Dabei spielen vor allem der damit verbundene grundlegende Wandel von Unternehmenskulturen sowie etablierter Arbeitsabläufe und Arbeitsstrukturen eine entscheidende Rolle
Das nächste Interessenbekundungsverfahren läuft noch bis 17.03.2023