Förderschwerpunkt Digitalisierung (Personal-, Honorar- und Sachkosten) | Stiftung Deutsches Hilfswerk 

Die Deutsche Fernsehlotterie | Stiftung Deutsches Hilfswerk vergibt für soziale Projekte die den Fokus auf Digitalisierung setzen Förderungen für Personal-, Honorar- und Sachkosten ohne maximal Fördersumme.

Digitalisierung beschreibt den Wandel der Gesellschaft, der unser Zusammenleben und unsere Kommunikation neu ordnet, sowie analoge Technologien durch digitale Innovationen ergänzt und ablöst. Dieser digitale Wandel betrifft insbesondere auch die soziale Arbeit in Deutschland.

Ziel sozialer Maßnahmen im Bereich Digitalisierung ist es, die Selbstwirksamkeit, Teilhabe und Zukunftschancen von Menschen auf der Grundlage digitaler Technologien neu zu denken und wirksame innovative Lösungen für deren Verwirklichung zu entwickeln und umzusetzen.   

Die von uns geförderten sozialen Maßnahmen im Bereich Digitalisierung verbessern unmittelbar die Lebenssituation von Menschen, die aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen von Benachteiligung betroffen oder bedroht sind. Dies kann in Form von bedarfsgerechter Anleitung, Unterstützung und Begleitung von digitalen Technologien erfolgen. Zudem können wirksame innovative Technologien entwickelt werden. 

Voraussetzungen sind ein partizipativer Entwicklungsansatz sowie die Antwort auf einen konkret beschriebenen Bedarf der Zielgruppe/n.

Edit 21.03.2023: Datum der Antragsfrist ergänzt

Zusammenfassung der Förderungsbedingungen

Was wird gefördert:

Personalkosten
Honorarkosten
Sachkosten (entweder durch Einzelnachweise oder als Pauschale)

An wen richtet sich die Förderung:

Gemeinnützige Organisationen

Maximale Fördersumme:

Keine definierte maximale Fördersumme€

Anteil der Kostenübernahme:

80%

Eigene Finanzierungsmittel:

Keine eigenen Finanzmittel notwendig

Anforderungen an die Förderung

Bei der Förderung von Personal-, Honorar und Sachkosten sind Eigenmittel in Höhe von 20 % der Gesamtkosten erforderlich. Eigenmittel sind Barmittel, ehrenamtlich erbrachte Leistungen, Darlehen Dritter (soweit es sich nicht um Mittel der öffentlichen Hand handelt) sowie Spenden von privaten Institutionen oder Privatpersonen, die für die beantragte Maßnahme akquiriert werden.

Beantragung bis:

15.07.2023

Auszahlung ab:

Nicht genauer definiert

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