Abschnitt 6 – SCHUTZ VOR GEWALTERFAHRUNGEN DER DIGITALEN TEILHABE (ab seite 33)
Um dem Schutzauftrag gegenüber jungen Menschen gerecht werden zu
können, bedarf es darüber hinaus auch umfassender Schutzkonzepte für den digitalen Raum.
Grenzüberschreitungen und -gefährdungen in der digitalen Teilhabe präventiv und intervenierend entgegenzuwirken und das Recht junger Menschen auf Schutz vor Gewalt zu gewährleisten, ist Aufgabe des institutionellen Gefüges des Aufwachsens in seiner Gesamtheit. Bei der Aufarbeitung müssen Gewalterfahrungen, die im digitalen Raum stattfinden, berücksichtigt werden.
Auch hier gilt es, junge Menschen zu beteiligen und zu fördern, um sie zu schützen.
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