Dies soll sich u. a. in einer stärkeren didaktischen Berücksichtigung der Vermittlung geeigneter Kompetenzen in formalen Bildungskontexten (etwa gemessen an einer zunehmenden Integration dieser Themen in Curricula), in der geeigneten Gestaltung non-formaler und informeller Lerngelegenheiten basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie in zunehmend positiven Ergebnissen bei Erhebungen von im Rahmen dieser Bekanntmachung relevanten Kompetenzen zeigen (z. B. medialen, informatischen, weiteren fachlichen sowie sozial-emotionalen Kompetenzen).
Die Bekanntmachung trägt so auch zu den zentralen Zielen der Datenstrategie der Bundesregierung1 sowie des Aktionsplans für digitale Bildung der EU-Kommission2 bei, in denen das selbstbestimmte Bewegen in und das Gestalten von digitalen Lebens-, Kommunikations- und Informationswelten bzw. die Vermittlung und der Erwerb von grundlegenden und fortgeschrittenen digitalen Kompetenzen und Fertigkeiten als Kernziele verankert sind.
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