Digitale Märkte inszenieren sich als offen, doch in der Praxis schließen sie viele Menschen aus. Wer beim Ticketkauf nur „männlich“ oder „weiblich“ auswählen kann, erlebt, wie digitale Systeme Menschen zur Verleugnung ihrer Identität zwingen. Algorithmische Entscheidungssysteme bleiben zudem oft Black Boxes: Betroffene können kaum nachvollziehen, warum ihnen bestimmte Preise, Angebote oder Zugänge verwehrt werden. So werden bestehende Ungleichheiten nicht nur abgebildet, sondern häufig verschärft. Deshalb braucht es Verbraucher:innenschutz, der aus einer intersektionalen Perspektive denkt, und von Antidiskriminierungsarbeit lernt.
Gemeinsam wollen wir diskutieren, wie Schutzlücken geschlossen und Machtasymmetrien im digitalen Raum abgebaut werden können.
Mit dabei:
– René_ Rain Hornstein, TIN-Rechtshilfe (bietet Unterstützung und Beratung für trans, inter und nicht-binäre (TIN) Personen, deren Rechte verletzt wurden)
– Luzie Neyenhuys, Policy Advisor, Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.
– Dr. Matthias Schneider, Institut für Soziologie FU Berlin – Leiter des Forschungsprojekts DEVGAV – Diskriminierung, Emotionen und Verbraucher:innenverhalten
Wir fragen:
· Wie wirken sich diskriminierende Strukturen auf digital Angebote und Entscheidungen aus, und welche Hebel haben Verbraucher:innen in diesem Kontext?
· Welche Parallelen, Widersprüche und Lücken bestehen zwischen Verbraucher:innenschutz und Antidiskriminierungsrecht – insbesondere mit Blick auf automatisierte Systeme?
· Welche Ansätze braucht es für eine gerechtere, diskriminierungssensible digitale Welt?