Wieder einmal „Breaking News“ im Kontext von Microsoft 365. Obwohl der Konzern nicht müde wird immer wieder bekräftigt, dass seine speziellen Varianten von Microsoft 365 für Bildungseinrichtungen wie Schulen strengere Datenschutz und Complianceregeln unterliegen zeigt die Realität leider wieder und wieder das Gegenteil.
Unrechtmäßiges Tracking von Kindern und keine Auskunft. Die österreichische Datenschutzbehörde stellte mehrere Verstöße gegen die DSGVO fest. Erstens stellte sie fest, dass Microsoft 365 Education ohne Zustimmung Tracking-Cookies verwendet hat, was als rechtswidrig eingestuft wurde. Sowohl die Schule als auch das österreichische Bildungsministerium gaben während des Verfahrens an, dass sie vor der Beschwerde keine Kenntnis von solchen Tracking-Cookies hatten. Die DSB ordnete nun die Löschung der entsprechenden personenbezogenen Daten an. Zweitens hat Microsoft gegen das Recht auf Auskunft gemäß Artikel 15 DSGVO verstoßen, indem es keinen vollständigen Zugang zu den Daten der Beschwerdeführerin gewährt hat. Microsoft muss nun diesen Zugang ermöglichen. Microsoft muss außerdem klar darlegen, was es damit meint, wenn es Daten für nicht weiter definierte „legitime Geschäftstätigkeiten” verwendet, und wie es zu Datenspuren gekommen ist, die nahelegen, dass personenbezogene Daten an LinkedIn, OpenAI oder das Tracking-Unternehmen Xandr weitergegeben wurden.
Dabei wird das doch vertraglich zugesichert. *ZWINKERSMILEY*
Es ist wirklich immer wieder erschreckend wie naiv und dilettantisch manche Entscheider:innen handeln und der Überzeugung sind, dass sich Großkonzerne die viele Milliarden durch Big-Tech Produkte verdienten an vertragliche Zusicherungen halten, wenn die Gleichung folgendermaßen aussieht:
Profit > zu erwartende Strafzahlung falls es überhaupt jemals zu einem Prozess kommen sollte.
Dabei ist eine Schuldzuschreibung ggü. jenen Entscheidungsträger:innen nur schwer möglich, denn die Beratung erfolgt in der Regel durch IT-Systemhäuser die sich als Microsoft Partner brüsten und wider besseren Wissens dahingehend beraten.