Keine soziale Medien unter 15 Jahren, darauf hat sich das französische Parlament jüngst geeinigt. Aber bei der Durchsetzung gibt es einen Haken: Frankreich darf Plattformen nicht zu Alterskontrollen verpflichten, zumindest nicht nach aktueller Rechtslage. Das betont die EU-Kommission in einer Stellungnahme vom 8. Juli, die auch auf Deutsch zu lesen ist.
Der Grund ist das EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA), das bei der Regulierung von Plattformen Vorrang vor nationalen Gesetzen hat. So sieht der DSA nicht vor, dass einzelne Mitgliedstaaten noch strengere Pflichten für Plattformbetreiber einführen. Alterskontrollen sind laut DSA bloß eine von mehreren möglichen Maßnahmen für Plattformen, um junge Menschen besser zu schützen.
Hinzu kommt, dass Frankreich nach dem DSA für soziale Medien wie TikTok und Instagram nicht zuständig ist. Als „sehr große Plattformen“ fallen sie unter die Aufsicht der EU-Kommission.
Anlass der Stellungnahme ist das sogenannte Notifizierungsverfahren. Einfach ausgedrückt sagen Mitgliedstaaten Bescheid, welche neuen Vorschriften sie schaffen wollen. Nach einer Prüfung kann die EU-Kommission Einwände erheben, wenn sie Konflikte mit EU-Recht sieht, etwa „für den freien Verkehr von Diensten der Informationsgesellschaft“. […]