Im digitalen Zeitalter ist ein Abo meist mit wenigen Klicks abgeschlossen. Doch der Weg aus dem Vertrag heraus gleicht oft einem technischen Hindernislauf. Zwei aktuelle Urteile der Landgerichte München I und Karlsruhe verdeutlichen nun, dass auch globale Tech-Giganten wie Microsoft und innovative Anbieter wie Starlink von Elon Musk die deutschen Verbraucherschutzgesetze nicht ignorieren dürfen.