Knapp vor der parlamentarischen Sommerpause ist das GKV-Spargesetz von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Gegen die darin enthaltenen Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen hatte es umfangreichen Widerspruch von der Opposition und auch von vielen Gruppen im Gesundheitswesen gegeben. Letzteres ist verständlich, weil mit dem Gesetz Vergütungen für Ärzte, Psychotherapeuten und Kliniken gedeckelt werden. Deren Interessenverbände warnen davor, dass es in der Folge zu einer faktischen Rationierung von Leistungen kommen wird – und zu noch längeren Wartezeiten für Patienten.
Die Gesetzgebung zeigt aber auch, dass rechtlich viel Grundlegenderes, nämlich das Sozialgesetzbuch V (zur gesetzlichen Krankenversicherung) an seine Grenzen gekommen ist. Denn eigentlich haben laut dem SGB V die Versicherten einen Anspruch auf eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung, »die das Maß des Notwendigen nicht überschreitet«.