Gesetzlich Krankenversicherte haben bisher einen Brief bekommen, wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht hat. Das entfällt künftig – Versicherte müssten selbst aktiv werden: Die schwarz-rote Koalition hat mit dem neuen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auch die gesetzliche Informationspflicht der Krankenkassen gestrichen. Rund 75 Millionen Versicherte sind betroffen.
Was sich ändert
Bisher waren Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, ihre Mitglieder spätestens einen Monat vor einer Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes schriftlich zu informieren und auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. Dieses Recht erlaubt es Versicherten, bei einer Beitragserhöhung die Kasse sofort zu wechseln – ohne die sonst geltende Mindestbindung von zwölf Monaten.
Diese Pflicht zur Information entfällt nun vollständig. Auch eine digitale Informationspflicht – etwa per E-Mail – ist im Gesetz nicht vorgesehen. Die Begründung der Koalitionsfraktionen: „Entbürokratisierung und die Hebung aller finanziellen Einsparpotenziale.“ Konkret sollen Porto- und Briefkosten von rund 100 Millionen Euro jährlich eingespart werden.