Die Bundesregierung hat eine Expert:innenkommission zum digitalen Kinder- und Jugendschutz eingesetzt, deren Handlungsempfehlungen vor Kurzem veröffentlicht wurden (Expert:innenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ 2026). Es wird deutlich, dass die Expert:innen Abstand von einem pauschalen Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige nehmen und differenzierte Regulierungen für sinnvoller erachten. Diese Denkweise wird von mehreren Thesen aus Sicht der Profession der Sozialen Arbeit mitgetragen, die im Folgenden vorgestellt werden. Daran anschließend wird umrissen, inwiefern die Handlungsempfehlungen die Soziale Arbeit tangieren.
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