6. Förderaufruf – ESF-Sozialpartnerrichtlinie – Bewerbung bis 08.03.2025

Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat den Förderaufruf zur 6. ESF-Sozialpartnerrichtlinie veröffentlicht. Bewerbungen sind bis Anfang März möglich.

Zusammenfassung der Förderungsbedingungen

Was wird gefördert:

Weiterführende Infos entnehmen Sie bitte der Arbeitshilfe zur Einreichung (Ergänzender Link)

An wen richtet sich die Förderung:

Weiterbildung, Stärkung und Gleichstellung von Arbeitsstrukturen, sowie die Förderung innovativer Ansätze

Maximale Fördersumme:

2.000.000€

Anteil der Kostenübernahme:

Nicht genauer definiert

Eigene Finanzierungsmittel:

Weiterführende Infos entnehmen Sie bitte der Arbeitshilfe zur Einreichung (Ergänzender Link)

Anforderungen an die Förderung

Weiterführende Infos entnehmen Sie bitte der Arbeitshilfe zur Einreichung (Ergänzender Link)

Beantragung bis:

Nicht genauer definiert

Auszahlung ab:

Nicht genauer definiert

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