Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat den Förderaufruf zur 6. ESF-Sozialpartnerrichtlinie veröffentlicht. Bewerbungen sind bis Anfang März möglich.
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Zusammenfassung der Förderungsbedingungen
Was wird gefördert:
Weiterführende Infos entnehmen Sie bitte der Arbeitshilfe zur Einreichung (Ergänzender Link)
An wen richtet sich die Förderung:
Weiterbildung, Stärkung und Gleichstellung von Arbeitsstrukturen, sowie die Förderung innovativer Ansätze
Maximale Fördersumme:
2.000.000€
Anteil der Kostenübernahme:
Nicht genauer definiert
Eigene Finanzierungsmittel:
Weiterführende Infos entnehmen Sie bitte der Arbeitshilfe zur Einreichung (Ergänzender Link)
Anforderungen an die Förderung
Weiterführende Infos entnehmen Sie bitte der Arbeitshilfe zur Einreichung (Ergänzender Link)
Beantragung bis:
Nicht genauer definiert
Auszahlung ab:
Nicht genauer definiert
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