„Nichts ohne uns über uns!“ – Dieser Grundsatz der UN-Behindertenrechtskonvention betont das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Teilhabe an der Mitgestaltung von Politik und Gesellschaft. Dennoch stoßen Menschen mit Behinderungen häufig auf Barrieren, die überwunden werden müssen. Damit Teilhabe möglich ist, braucht es neben der Sensibilisierung und dem Abbau von Barrieren auch starke und sichtbare Organisationen von Menschen mit Behinderungen. Dafür ist eine verlässliche finanzielle Unterstützung notwendig.
Der Partizipationsfonds wurde eingerichtet, um Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände zu unterstützen, gleichberechtigt an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten teilzuhaben. Dabei steht insbesondere die Selbstbefähigung (Empowerment) im Vordergrund, damit sie ihre Interessen eigenständig und selbstbestimmt vertreten können.
Antragsberechtigt sind vor allem Selbstvertretungs- und Angehörigenorganisationen sowie Initiativen von Menschen mit Behinderungen. Initiativen können den Antrag nur gemeinsam mit Kooperationspartnern einreichen. Auch Projekte von anderen Organisationen können gefördert werden, sofern die Selbstbefähigung von Menschen mit Behinderungen das zentrale Element des Projekts ist. Die antragstellenden Organisationen müssen als gemeinnützig oder mildtätig anerkannt sein und ihren Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Hamburg haben.